AGB
Sally
Soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart worden ist, gelten für alle von Sally in allen Geschäftsfeldern erbrachten Services und für alle zwischen Sally und ihren Kunden, («Kunden») eingegangenen Vertragsverhältnissen ausschliesslich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») Die jeweils aktuelle Fassung der AGB werden auf hisally.ch/agb veröffentlicht.
Sofern und soweit von Sally abgegebene Offerten oder mit Sally abgeschlossene Einzelvereinbarungen (gemeinsam «Einzelregelungen») im Widerspruch zu diesen AGB stehen oder die AGB ergänzen, gehen die Einzelregelungen den AGB vor.
Allgemeine Geschäftsbedingungen oder andere vorformulierte Vertragsbedingungen von Kunden oder Dritten sind wegbedungen.
Geltungsbereich der AGB.
Soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart worden ist, gelten für alle von Sally in allen Geschäftsfeldern erbrachten Services und für alle zwischen Sally und ihren Kunden, («Kunden») eingegangenen Vertragsverhältnissen ausschliesslich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») Die jeweils aktuelle Fassung der AGB werden auf hisally.ch/agb veröffentlicht.
Sofern und soweit von Sally abgegebene Offerten oder mit Sally abgeschlossene Einzelvereinbarungen (gemeinsam «Einzelregelungen») im Widerspruch zu diesen AGB stehen oder die AGB ergänzen, gehen die Einzelregelungen den AGB vor.
Allgemeine Geschäftsbedingungen oder andere vorformulierte Vertragsbedingungen von Kunden oder Dritten sind wegbedungen.
Schriftlichkeit, Signaturen.
Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Elektronische Erklärungen (E-Mail, elektronische Signaturen wie DocuSign etc.) sind der Schriftform gleichgestellt.
Vertragsschluss mit Sally.
Sally stellt interessierten Kunden schriftlich eine Offerte zur Erbringung von bestimmten Services zu. Die Offerten enthalten jeweils den ausdrücklichen Verweis auf die Anwendbarkeit der AGB.
Vorbehältlich anderweitiger Angaben in der Offerte bleibt Sally 30 Tage an ihre Offerte gebunden. Offensichtliche Irrtümer bleiben vorbehalten.
Offertangaben von Sally, die aufgrund ungenauer, noch nicht vorliegender Angaben seitens des Kunden oder aufgrund von Drittkosten, welche noch Änderungen erfahren können, erfolgen, gelten als grundsätzliche Bereitschaft zum Vertragsabschluss, nicht aber als verbindliche Offerte. Darin enthaltene Preisangaben haben unverbindlichen Richtpreischarakter.
Der Vertrag zwischen Sally und dem Kunden kommt mit der schriftlichen Annahme, Bestätigung oder Freigabe der unveränderten Offerte durch den Kunden (Annahme von Offerte und AGB) oder dem Abschluss eines zusätzlichen, schriftlichen Vertrages unter Miteinbezug der AGB zustande. Vom Kunden an der Offerte vorgenommene Änderungen erlangen erst Gültigkeit durch eine Auftragsbestätigung von Sally.
Der Vertrag kommt des Weiteren zustande, wenn der Kunde die von Sally angebotenen Services in Anspruch nimmt oder von Sally im Rahmen ihrer Services erstellten oder Produkte nutzt.
Rücktritt vom Vertrag.
Grundsätzlich ist ein Rücktritt von einem mit Sally geschlossenen Vertrag nur nach den gesetzlichen Regelungen mit den entsprechenden gesetzlichen Rechtsfolgen möglich. In einzelnen begründeten Fällen kann Sally dem Kunden vor Beginn der Services nach eigenem Ermessen eine Rücktrittsmöglichkeit einräumen. Ein Rücktrittsantrag ist in jedem Falle schriftlich an Sally zu richten. Der Rücktritt ist nur wirksam, wenn und sobald Sally ihm ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
Gewährt Sally dem Kunden auf dessen Antrag hin einen Rücktritt vom Vertrag, schuldet der Kunde Sally in jedem Fall folgende Konventionalstrafen:
Rücktritt bis 20 Arbeitstage vor Beginn der Services: 50% des Nettowertes gemäss Offerte/Vertrag;
Rücktritt innerhalb der letzten 10 Arbeitstage vor Beginn der Services: Volle Entschädigung gemäss Offerte/Vertrag.
Neben der Konventionalstrafe bleiben nicht annullierbare Drittkosten in jedem Fall geschuldet.
Preise, Fakturierung und Zahlungskonditionen.
Massgebend sind die in der Offerte/Auftragsbestätigung/Vertrag vereinbarten Preise.
Fehlt eine solche Preisvereinbarung, gelten für die angeforderten Services die jeweils aktuell gültigen Stundensätze von Sally.
Fallen im Rahmen der Erbringung der Leistungen von Sally Drittkosten an (z.B. Drittsoftware oder Lizenzen), sind diese durch den Kunden zusätzlich zu tragen, sofern sie nicht ausdrücklich in der Offerte ausgewiesen und enthalten sind.
Die Preise verstehen sich jeweils exkl. Mehrwertsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.
Die Fakturierung der Services erfolgt projektorientiert und in der Regel jeweils Ende Monat. Bei Auftragserteilung kann Sally einen Drittel der voraussichtlichen Gesamtkosten in Rechnung stellen. Spezielle Kosten (bspw. Supportpauschalen oder Drittkosten) können im Voraus in Rechnung gestellt werden.
Sämtliche Rechnungen von Sally sind zahlbar innert 30 Tage nach deren Erhalt. Nach Ablauf der Frist befindet sich der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug und es sind Verzugszinsen von 5% geschuldet.
Allfällige Beanstandungen zu Rechnungen müssen innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich angebracht werden. Sodann verpflichtet sich der Kunde, bei Rechnungen von Leistungen Dritter, welche Sally im Interesse und Auftrag des Kunden in Auftrag gegebenen hat, die entsprechenden Zahlungsfristen einzuhalten.
Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist Sally überdies berechtigt, weitere vereinbarte oder begonnene Services bis zur Bezahlung des offenen Rechnungsbetrages zu sistieren. Nach schriftlicher Mahnung ist Sally überdies berechtigt, die Seiten einer vertragsgemäss erstellten Website oder anderen Produktion zu deaktivieren. Nach erfolgter Bezahlung werden die Seiten nach Begleichung des Sally dadurch entstandenen Aufwandes wieder aktiviert. Sally gewährt die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte an den von ihr geschaffenen Werken ebenfalls erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars.
Eingehende Zahlungen tilgen die Forderungen von Sally in der Reihenfolge ihrer Entstehung.
Eine Verrechnung mit allfälligen Ansprüchen/Forderungen des Kunden gegenüber Sally ist ausgeschlossen.
Erfüllung, Verzug, Mitwirkungspflichten.
Services werden von Sally in der Regel innert der in der Offerte bzw. im Vertrag genannten Frist erbracht oder erstellt.
Vertraglich vereinbarte Lieferfristen beginnen zu laufen, sobald der Kunde alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Mitwirkungspflichten erfüllt und die notwendigen Arbeitsunterlagen und Informationen zur Verfügung gestellt hat. Gerät der Kunde mit seiner Mitwirkungspflicht in Verzug, wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmass des dieses Verzugs verschoben. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse (höhere Gewalt, vgl. dazu Ziffer 11.2) entbinden Sally ebenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
Eine Verlängerung der Erfüllungsfrist aus den vorerwähnten Gründen begründet weder Schadenersatzansprüche noch ein Rücktrittsrecht des Kunden vom Vertrag.
Die Nichteinhaltung von Frist- und Terminabsprachen aus anderen Gründen berechtigt den Kunden erst nach Ansetzung einer angemessenen, mindestens aber 14-tägigen Nachfrist zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens bei Sally.
Sally ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Leistungen externe Dritte beizuziehen (nachfolgend «Hilfspersonen»). Hilfspersonen stehen in keinem Vertragsverhältnis mit dem Kunden sondern sind ausschliesslich Erfüllungsgehilfen von Sally gegenüber dem Kunden.
Sally haftet für Handlungen von Hilfspersonen wie für ihre eigenen Handlungen.
Eine Haftung von Sally für Hilfspersonen ist ausgeschlossen, sollte der Kunde den Beizug einer bestimmten Hilfsperson ausdrücklich wünschen. Diesfalls hat der Kunde das Risiko einer Nicht- oder Schlechterfüllung durch die betreffende Hilfsperson alleine zu tragen.
Der Kunde stellt auf seine Kosten und Gefahr alle erforderlichen Leistungen, Informationen, Sachmittel und Rechte zur Verfügung, welche für die Erbringung der Services erforderlich sind. Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungspflichten rechtzeitig und im erforderlichen Umfang erbracht werden.
Bei nicht rechtzeitiger, fehlerhafter oder nicht vollständiger Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden kann Sally Ersatz der unmittelbar bei ihr entstandenen Mehrkosten verlangen, die nachweislich durch vom Kunden zu vertretende Verzögerungen bzw. fehlender oder fehlerhafter Leistungen entstanden sind.
Ablieferung und Abnahme.
Sally teilt dem Kunden die erfolgte Fertigstellung von Produktionen mit und stellt die Produktionen in der jeweils vereinbarten Form und dem jeweils vereinbarten Ort zur Abnahme bereit (die «Ablieferung»).
Der Kunde ist verpflichtet, die Produktionen, zu prüfen und allfällige Mängel jeweils unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach deren Erhalt mitzuteilen, sowie die im Projekt-Terminplan allenfalls vorgesehenen Erklärungen (Gut zum Druck/Design, Abnahmebestätigung etc.) fristgerecht abzugeben. Eine spätere Mängelrüge hinsichtlich von auf diese Weise genehmigten Zwischenergebnissen ist ausgeschlossen und stellt einen Änderungswunsch im Sinne von Ziffer 9 nachstehend dar.
Der Kunde darf die Erteilung der Abnahme nur bei Vorliegen schwerwiegender Mängel verweigern. Bei begründeter Verweigerung der Abnahme/gerechtfertigter Mängelrüge müssen die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist behoben und das Arbeitsergebnis erneut zur Abnahme bereitgestellt werden. Der Kunde muss Sally alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Massnahmen ermöglichen. Kosten, die bei Inanspruchnahme Dritter trotz Bereitschaft von Sally zur Mängelbehebung entstehen, trägt der Kunde.
Bestehen bei der Prüfung des Arbeitsergebnisses nur noch geringfügige Mängel, dann gilt die Leistung auch ohne ausdrückliche Erklärung des Kunden als abgenommen. Diese im Abnahmeprotokoll erwähnten Mängel werden innerhalb einer angemessenen Frist kostenlos behoben. Sally ist in diesem Fall dennoch bereits zur Fakturierung der Leistungen berechtigt.
Beruht die Mangelhaftigkeit auf Gründen oder Elementen der Mitwirkungspflicht des Kunden, ist Sally nicht zur Mängelbehebung verpflichtet. In diesen Fällen gelten die von Sally erbrachten Leistungen trotz möglicher Einschränkungen als vertragsgemäss erbracht. Sally kann auf Wunsch des Kunden eine kostenpflichtige Beseitigung des Mangels vornehmen.
Mängel, die bei fristgerechter Überprüfung nicht sogleich erkennbar sind (sog. verdeckte Mängel) sind innerhalb von 5 Werktagen seit deren Entdeckung schriftlich bei Sally zu rügen, andernfalls der Kunde diesbezügliche Gewährleistungsansprüche verwirkt.
Entspricht die abgelieferte Produktion den vereinbarten Spezifikationen und wünscht der Kunde trotzdem Änderungen/Erweiterungen, liegt kein Mangel vor. Vielmehr kommen die Bestimmungen über Änderungen in Ziffer 9 zur Anwendung.
Änderungen.
Sally prüft die Realisierbarkeit von massgeblichen Zusatz- oder Änderungswünschen seitens des Kunden und teilt dem Kunden das Ergebnis zusammen mit den sich ggf. ergebenden Mehrkosten und dem voraussichtlichen Zeitbedarf in Form einer neuen Offerte mit.
Auf die neue Offerte finden bei Annahme durch den Kunden die Bestimmungen dieser AGB Anwendung. Insbesondere erfolgt eine erneute Ablieferung und Abnahme analog der Regelung in Ziffer 8.
Gewährleistung.
Im Falle begründeter, form- und fristgerecht gerügter, von Sally und nicht durch unsachgemässe Einwirkungen des Kunden entstandener Mängel gemäss vorstehender Ziffer 8 hat der Kunde zunächst lediglich einen Anspruch auf Mängelbehebung durch Sally (sog. Nachbesserung).
Bei zweimaligem Scheitern oder Unmöglichkeit der Nachbesserung kann der Kunde eine Minderung des Honorars verlangen. Das Wahlrecht des Kunden auf Rückabwicklung des Vertrages (Wandlung) wird wegbedungen.
Haftung.
Sally haftet für etwaige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Keine Haftung von Sally besteht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn, soweit die Haftung nicht durch grobe Fahrlässigkeit von Sally oder deren Hilfspersonen begründet wird. In jedem Fall ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, beschränkt auf die Höhe der an Sally geleisteten Vergütung.
Die Vertragsparteien sind nicht haftbar für Verzögerungen in der Leistungserbringung oder für das Ausbleiben von Leistungen, wenn die Verzögerung oder das Ausbleiben auf Umstände ausserhalb ihrer Kontrolle zurückzuführen sind. Dies gilt insbesondere in Fällen höherer Gewalt. Unter höhere Gewalt fällt insbesondere auch Auswirkungen des Coronavirus (ohne Rücksicht auf die Zahl der bereits stattgefunden oder möglicherweise noch stattfindenden weiteren Ausbreitungswellen und unabhängig deren Vorhersehbarkeit) oder infolge einer ähnlichen künftigen Krankheitswelle (Epidemie und/oder Pandemie). Wenn der Fall von höherer Gewalt für mehr als drei Monate anhält, kann jede Partei den betroffenen Einzelvertrag auflösen. In einem solchen Fall ist die vereinbarte Vergütung pro rata bis zum Zeitpunkt geschuldet, in dem der Einzelvertrag Vertrag endet.
Urheberrechte.
Die im Rahmen der Services von Sally geschaffenen Urheberrechte für schöpferische Werke – Ideen, Strategien, grafische Arbeiten, Konzepte, Bilder, Animationen, Tondokumente, Datenbanken, Programme etc. in Papier- oder elektronischer Form, alles die «Werke» oder ein «Werk» – verbleiben ohne ausdrücklich anderweitige, schriftliche Vereinbarung bei Sally. Sally gewährt dafür dem Kunden die Rechte zur Nutzung im Rahmen des jeweiligen Projektes gemäss Offertstellung. Eine weitergehende Nutzung der Werke, z.B. in einer anderen Website, bedarf der schriftlichen Genehmigung durch Sally und ist im Allgemeinen kostenpflichtig.
Ohne ausdrückliche Zustimmung von Sally dürfen die Werke nicht verändert werden, weder während der Vertragsdauer noch nach Vertragsbeendigung. Ohne ausdrückliche Zustimmung von Sally ist der Kunde auch nicht berechtigt, das Werk oder Teile hiervon als Marke oder als sonstiges Schutzrecht zur Eintragung zu bringen. Bei der Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstigen Veröffentlichung oder Nennung des Werks ist Sally immer als Urheberin zu bezeichnen.
Designvorschläge, Konzepte usw., welche ohne Fakturierung (z.B. für Offerte, Präsentation usw.) erstellt wurden, dürfen ohne schriftliches Einverständnis von Sally nicht weiterverwendet werden.
Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung der Services von Sally das zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den im Rahmen eines Projekts erstellten Werken.
Sofern und soweit ein Werk ganz oder teilweise auf Basis einer Open Source Software erstellt worden ist, unterliegt der General Public Licence (GPL), die der Kunde seinerseits einhalten muss. Die Lizenzbedingungen der General Public Licence können online eingesehen werden. Ebenso hat der Kunde sämtliche weiteren Lizenzbedingungen einzuhalten.
Persönlichkeitsrechte, Schutzrechte, Freistellung.
Der Kunde sichert Sally zu, dass er befugt ist, sämtliche von ihm für die Produktionen gelieferten oder bezeichneten Inhalte (Sujets, Marken, Enseignes, Design, Musik etc.) für die Produktionen zu verwenden.
Der Kunde hält Sally als Urheber von Werken oder Produktionen von jeglichen Ansprüchen Dritter (z.B. Beseitigungsansprüche, Schadenersatzansprüche, anderweitige Entschädigungszahlungen, insbesondere wegen Verletzung von Zusicherungen im Zusammenhang mit Ziff. 13.1 frei und haftet für sämtliche Sally entstehende Schäden in diesem Zusammenhang. Die Haftung umfasst neben den dem Dritten allenfalls gerichtlich zugesprochenen Schadenersatzansprüchen auch sämtliche Kosten von Sally im Zusammenhang mit der Abwehr der Ansprüche (Anwaltskosten, Gerichtskosten etc.).
Der Kunde verpflichtet sich, Sally aktiv bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Sally verpflichtet sich, Ansprüche Dritter ohne die Zustimmung des Kunden weder gerichtlich noch aussergerichtlich anzuerkennen.
Die Rechte der Parteien an ihren Logos, Marken, Firmenbezeichnungen etc., einschliesslich der Urheberrechte, werden durch einen Vertrag und dessen Erfüllung nicht berührt und verbleiben vollumfänglich bei der jeweiligen Partei. Die Verwendung der Logos, Marken, Firmenbezeichnungen etc. der anderen Partei darf nur während der Dauer des Vertrages und nur innerhalb des vereinbarten Umfangs erfolgen. Jede anderweitige Verwendung bedarf der schriftlichen Zustimmung der anderen Partei. Für die Verwendung der Logos, Marken, Firmenbezeichnungen etc. ist der anderen Partei vorab immer ein “Gut zum Druck” vorzulegen.
Datenschutz und Vertraulichkeit.
Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sämtliche anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Personendaten ausschliesslich unter Einhaltung der anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften an Sally zu übermitteln. Der Kunde ist ausdrücklich damit einverstanden, dass Sally ihr im Rahmen der Geschäftsbeziehung über den Kunden zugehende Daten auf Servern oder in Cloudlösungen von Sally speichert und allenfalls bearbeitet. Im Übrigen gelten die Datenschutzbestimmungen von Sally.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, Informationen, die sie im Rahmen ihrer Zusammenarbeit voneinander erfahren, vertraulich zu behandeln und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.
Referenzen.
Sally ist berechtigt, ihre Tätigkeit für den Kunden für eigene Werbezwecke zu erwähnen und den Kunden insbesondere als Referenz aufzuführen. Sally ist berechtigt, für den Kunden angefertigte Produktionen oder Werke für die Teilnahme an Auszeichnungen und Wettbewerben sowie für eigene Werbezwecke zu verwenden. Der Kunde gewährt Sally im dafür erforderlichen Umfang eine unentgeltliche, örtlich und zeitlich unbeschränkte Lizenz für die Verwendung von Firma oder Name, Logos, Marken und sonstigen Zeichen.
Eigenständigkeit.
Mit dem Abschluss eines Vertrages bleiben die Parteien weiterhin rechtlich selbständig und eigenverantwortlich. Die Parteien sind daher auch je eigenständig für ihre Leistungen unter dem jeweiligen Vertrag verantwortlich. Mit dem Abschluss eines Vertrages gehen die Vertragsparteien keine gesellschaftsrechtliche Beziehung irgendeiner Art miteinander ein. Jegliche solidarische Haftung zwischen den Parteien im Innenverhältnis ist ausgeschlossen. Weder einer Partei noch den Mitgliedern ihrer Organe und ihren Mitarbeitern steht das Recht zu, im Namen und auf Rechnung der anderen Partei zu handeln. Insbesondere steht keiner Partei oder einer dieser Personen das Recht zu, Verpflichtungen zulasten der anderen Partei einzugehen oder Versprechungen und sonstige Erklärungen in deren Namen abzugeben.
Anwendbares Recht.
Für sämtliche Services von Sally und sämtliche mit Sally abgeschlossenen Verträge sowie mit Bezug auf die AGB gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts. Insbesondere auch das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge im inter- nationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (SR 0.221.211.1) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Gerichtsstand.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen AGB, sämtlichen mit Sally abgeschlossenen Verträgen sowie allen von Sally erbrachten Services ist am Sitz von Sally. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.